15.09.2026
Die EU-Kommission hat am 15. September unter dem Titel „Paket für faire Arbeitskräftemobilität“ mehrere Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitskräftemobilität vorgelegt. Dazu gehört u.a. auch ein Vorschlag für einen sogenannten „Skills Portability Act“, mit dem die Europäische Kommission die grenzüberschreitende Nutzung von Qualifikationen deutlich vereinfachen will. Digitale, überprüfbare Qualifikationsnachweise und besser vergleichbare Informationen sollen es Beschäftigten erleichtern, ihre Kompetenzen in einem anderen EU-Land nachzuweisen. Europass soll dabei eine zentrale Rolle spielen.
Hintergrund der Vorschläge ist, dass Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat für Arbeitgeber und Behörden häufig schwer einzuordnen sind und Nachweise oft noch papierbasiert ausgestellt werden. Das erschwert berufliche Mobilität und kann dazu führen, dass vorhandene Kompetenzen nicht optimal genutzt werden.
Mit dem Skills Portability Act schlägt die Kommission deshalb eine EU-Verordnung über die Übertragbarkeit von Qualifikationen und Kompetenzen vor. Künftig sollen nach diesem Vorschlag Qualifikationen nach gemeinsamen europäischen Standards digital ausgestellt und nachgewiesen werden können. Die digitalen Nachweise sollen interoperabel, fälschungssicher und europaweit überprüfbar sein und grundsätzlich den gleichen Beweiswert wie entsprechende Papiernachweise haben. Für Qualifikationen der EQR-Niveaus 2 bis 8 sollen Mitgliedstaaten digitale Nachweise bereitstellen; ausgegeben werden sollen sie an die European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet). Für neuere Qualifikationen sieht der Vorschlag dabei besonders kurze Bereitstellungsfristen vor.
Wichtig ist: Der Vorschlag führt nicht automatisch zu einer Gleichstellung oder formalen Anerkennung von Qualifikationen. Bei reglementierten Berufen bleiben die jeweiligen Anerkennungsverfahren maßgeblich. Die digitalen Nachweise sollen diese Verfahren jedoch einfacher und schneller machen und zugleich in nicht reglementierten Berufen Arbeitgebern helfen, ausländische Qualifikationen besser einzuschätzen.
Für Europass ist der Vorschlag besonders relevant. Die Mitgliedstaaten sollen künftig Informationen über Qualifikationen, qualifikationsvergebende Einrichtungen und deren Akkreditierung an das Europass Portal übermitteln. Diese Informationen sollen möglichst in Echtzeit, mindestens aber monatlich aktualisiert werden. Dabei sollen ein gemeinsames Datenmodell und – soweit möglich – die europäische Klassifikation ESCO zur Beschreibung von Kompetenzen genutzt werden.
Außerdem soll die Europäische Kommission über Europass ein verbessertes digitales Werkzeug bereitstellen, mit dem Qualifikationen aus verschiedenen nationalen Qualifikationsrahmen auf Grundlage des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) automatisiert miteinander verglichen werden können. Die Kommission baut damit ausdrücklich auf den bereits vorhandenen Europass-Strukturen und insbesondere dem europäischen Register für Qualifikationsdaten auf.
Damit würde Europass neben seinen Angeboten für Bewerbung, Karriereplanung und die Dokumentation von Kompetenzen noch stärker zu einer europaweiten Infrastruktur für transparente und vergleichbare Qualifikationsinformationen.
Noch handelt es sich um einen Vorschlag der Europäischen Kommission. Über den Verordnungsvorschlag beraten nun das Europäische Parlament und der Rat. Im Gesetzgebungsverfahren können sich die Regelungen noch ändern.
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung der Europäischen Kommission zum Paket für faire Arbeitskräftemobilität
Skills portabiliy initiative (EN)- Europäische Kommission